Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; voraussichtliches Unterliegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsweise Anordnung der TBC-Untersuchung eines Rinderbestands durch das Veterinäramt
- rewis.io
Änderung der Verwaltungspraxis kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 161 Abs. 2
Zwangsweise Anordnung der TBC-Untersuchung eines Rinderbestands durch das Veterinäramt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06
Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Eine objektive Rechtswidrigkeit des umstrittenen Verwaltungsaktes genügt nicht, sondern einem Feststellungsbegehren darf nur entsprochen werden, soweit der Kläger durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt worden ist und der betreffende Verwaltungsakt deshalb hätte aufgehoben werden müssen, wenn er sich nicht erledigt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2007, BVerwG 6 C 39.06). - BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Lagen nach alledem keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung des Klägers durch das Schreiben des Landratsamtes vom 21. März 2014 in regelnden Teilen vor, kam es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob überhaupt ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr vorlag (dazu BVerwG, U.v. 21.3.2013, BVerwG 3 C 6.12 sowie BVerwG, U.v. 25.8.1993, BVerwG 6 C 7.93), und ob dieses im Hinblick auf das Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes am 1. Mai 2014 entfallen wäre. - BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Lagen nach alledem keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung des Klägers durch das Schreiben des Landratsamtes vom 21. März 2014 in regelnden Teilen vor, kam es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob überhaupt ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr vorlag (dazu BVerwG, U.v. 21.3.2013, BVerwG 3 C 6.12 sowie BVerwG, U.v. 25.8.1993, BVerwG 6 C 7.93), und ob dieses im Hinblick auf das Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes am 1. Mai 2014 entfallen wäre.
- BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Die von den Beteiligten abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptsache bewirken zugleich auch die Erledigung des Antragsverfahrens auf Zulassung der Berufung (BVerwG vom 28.8.1985 BVerwGE 72, 93; BayVGH vom 8.10.2008 Az. 20 ZB 08.30296). - BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96
Erlaubnisfreier Aufenthalt; Aufenthaltsbeschränkung; Ermessensentscheidung; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731). - VGH Bayern, 18.08.2014 - 20 CS 14.1675
Tierseuchenrecht; Untersuchung des Rinderbestandes; Gebot hinreichend konkret; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Eine Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung allein durch Bestimmung des Untersuchungstermins auf den 25. März 2014 und der Untersuchung durch das Veterinäramt (statt eines beauftragten Tierarztes) hat der Kläger auch angesichts der bestandskräftigen Allgemeinverfügung plausibel nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich; ein aufzuklärendes Risiko, dass in einem Rinderbestand im Allgäu Tuberkulose vorhanden ist, besteht auch ohne Risiko erhöhende Faktoren wie den sommerlichen Aufenthalt der Tiere auf einer Alm (BayVGH, B.v. 18.8.2014, Az. 20 CS 14.1675). - VGH Bayern, 08.05.2014 - 20 CS 14.793
Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Tuberkulintest; Vorgehensweise
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Dies trifft hier auch für das Alter der zu untersuchenden Rinder zu, das abweichend von der Allgemeinverfügung von sechs auf zwölf Monate heraufgesetzt worden war und insoweit abweichend von dieser Allgemeinverfügung keine Verböserung, sondern eher eine Erleichterung für den Betrieb des Antragstellers brachte (anders noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren BayVGH, B.v. 8.5.2014, 20 CS 14.793, ohne auf die konkreten Verhältnisse im Landkreis einzugehen). - VGH Bayern, 24.11.1998 - 23 ZB 98.1573
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Das Verfahren ist deshalb einzustellen und das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 13. Mai 2014 für unwirksam zu erklären (§ 125 Abs. 1, § 92 Abs. 3 VwGO analog; § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Rn. 15 zu § 161;… Eyermann, VwGO, 14. Aufl., Rn. 14 zu § 161; BayVGH vom 24.11.1998 Az. 23 ZB 98.1573).
- VG Augsburg, 23.03.2015 - Au 1 S 15.278
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Untersuchung auf …
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass in der gegenwärtigen Lage ein aufzuklärendes Risiko, dass in einem Rinderbestand im ... Tuberkulose vorhanden ist, auch ohne Risiko erhöhende Faktoren wie den sommerlichen Aufenthalt der Tiere auf einer Alm besteht (…zuletzt BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 20 CS 14.2210 - Rn. 4; BayVGH, B.v. 5.1.2015 - 20 ZB 14.1378 - Rn. 4). - VG Augsburg, 04.03.2015 - Au 1 S 15.114
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Untersuchung auf …
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass in der gegenwärtigen Lage ein aufzuklärendes Risiko, dass in einem Rinderbestand im Allgäu Tuberkulose vorhanden ist, auch ohne Risiko erhöhende Faktoren wie den sommerlichen Aufenthalt der Tiere auf einer Alm besteht (…zuletzt BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 20 CS 14.2210 - Rn. 4; BayVGH, B.v. 5.1.2015 - 20 ZB 14.1378 - Rn. 4). - VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 1 S 15.282
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Untersuchung auf Rindertuberkulose
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass in der gegenwärtigen Lage ein aufzuklärendes Risiko, dass in einem Rinderbestand im * Tuberkulose vorhanden ist, auch ohne Risiko erhöhende Faktoren wie den sommerlichen Aufenthalt der Tiere auf einer Alm besteht (…zuletzt BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 20 CS 14.2210 - Rn. 4; BayVGH, B.v. 5.1.2015 - 20 ZB 14.1378 - Rn. 4). - VG Augsburg, 02.03.2015 - Au 1 S 15.116
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Untersuchung auf …
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass in der gegenwärtigen Lage ein aufzuklärendes Risiko, dass in einem Rinderbestand im Allgäu Tuberkulose vorhanden ist, auch ohne Risiko erhöhende Faktoren wie den sommerlichen Aufenthalt der Tiere auf einer Alm besteht (…zuletzt BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 20 CS 14.2210 - Rn. 4; BayVGH, B.v. 5.1.2015 - 20 ZB 14.1378 - Rn. 4).